Praxisnah und effizient
Schulungen
Dann sind Sie hier genau richtig. Mit unseren Schulungen versuchen wir Sie und Ihre Mitarbeiter bei Ihrer Arbeit zu unterstützen und Ihnen diese zu erleichtern. In unseren Schulungen werden den Teilnehmern anhand von expliziten Beispielen aus der Praxis Wissen vermittelt, das für sicheres und effizientes Arbeiten unumgänglich ist.
Unsere Schulungsangebote für Sie
- Ausbildung von Brandschutzhelfern
- Schulungen für Kranfahrer nach DGUV Information 209-012
- Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001
- Mobile Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-002 und DGUV Regel 100-500
- Schulungen für das Anschlagen von Lasten nach DGUV Information 209-013
- Schulung für Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Schulung für CE-Kennzeichnung
Ausbildung von Brandschutzhelfern
Arbeitsgeber haben häufig Probleme bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern. Hierbei sind die hohen Kosten und Fehlzeiten der Teilnehmer für das Unternehmen aufgrund der Ausbildung in externen Bildungsstätten zu nennen. Daher ist es für Unternehmen praktisch, dass es durch den Gesetzgeber fortan auch möglich ist, unternehmensintern seine Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen zu dürfen.
Unsere Mitarbeiter bilden daher gem. § 10 ArbSchG, § 22 DGUV Vorschrift 1, Ziffer 6.2 ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 Brandschutz- und Evakuierungshelfer in Ihrem Unternehmen vor Ort aus.
Schulungen für Kranfahrer nach DGUV Information 209-012
In unserer heutigen Zeit ist das Transportieren von Lasten bei weitem nicht mehr so beschwerlich wie es früher der Fall war. Durch die ständige Weiterentwicklung der Techniken zum Heben und Befördern von Lasten, können Krane heutzutage ein Vielfaches ihres Eigengewichtes tragen. Jedoch ist für das zweckmäßige und sichere Bedienen eines Kranes Einiges notwendig. Der Kranfahrer, wie der Bediener eines Kranes auch genannt wird, muss Geschicklichkeit und Fingerspitzengefühl, sowie die erforderlichen Kenntnisse zu seinem Arbeitsgerät vorweisen können.
Das Transportieren und Bewegen von Lasten oder Güter mit einem Kran kann durch deren charakteristischen Eigenschaften, wie Maße oder Gewicht, deutlich erschwert werden. Somit bringt ein solches Arbeiten ein erhöhtes Risiko für Sie als Kranführer und ihre Umgebung mit sich, besonders wenn sie die Lasten über Personen oder andere Gegenstände von Wert hinwegbewegen. Um solche Gefahren zu meistern oder zu umgehen liegt es als Kranfahrer an Ihnen sich mit ihrem Kran und dessen physikalischen Gegebenheiten auszukennen, um die Risiken abschätzen zu können.
Ein Kranfahrer muss natürlich auch das behutsame Anheben und Absetzten seiner am Kran befestigten Last beherrschen und wissen wie er mit auftretenden Pendelbewegungen der last umzugehen hat und wie er solche ausgleichen kann. Dazu ist es unumgänglich, dass der Kranführer weiß wie er unterschiedlichste Lasten anzuschlagen hat.
All dies sind Dinge, die sie in unseren Schulungen beigebracht bekommen. Es wird immer mit expliziten Beispielen aus der Praxis gearbeitet.
Inhalte der Schulung:
- Vorschriften zum Betrieb von Kranen (DGUV Vorschrift 52)
- Winden, Hub- und Zuggeräte (DGUV Vorschrift 54)
- Rechtliche Grundlagen
- Europäisches Regelwerk
- Anschläger Tätigkeiten
- Prüfungen, wer darf was und wann prüfen?
Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001
Unter dem Begriff Flurförderfahrzeug verstehen wir Fördermittel, die sich dadurch kennzeichnen, dass sie frei zu lenken sind und mit ihren Rädern auf Flur laufen. Desweiteren werden sie innerbetrieblich verwendet und dienen der Beförderung, dem Ziehen oder Schieben von Lasten.Leider gibt es jährlich mehrere tausend Unfälle in Betrieben bei der Verwendung von Flurförderzeugen. Anzumerken ist jedoch, dass lediglich etwa 2% dieser Unfälle auf technisches Versagen Maschinen zurück zuführen ist. Diese Tatsache verdeutlicht wie immens wichtig eine gute Ausbildung im Umgang mit Flurförderfahrzeugen ist.
Jedes Unternehmen in unserer heutigen Zeit, das sich für die Verwendung von Flurförderfahrzeugen entscheidet, verpflichtet sich mit dieser Entscheidung auch dazu nur gut geschultes und eingewiesenes Personal für deren Verwendung zu beschäftigen. Nicht jede Person ist für die Verantwortung die mit der Bedienung eines Flurförderfahrzeuges einher geht geeignet. Es wird vorausgesetzt, dass der Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug Lasten heben, absenken, transportieren aber auch mit Lasten rangieren kann. Dazu muss er wissen, wie der technische Aufbau seines Gerätes aussieht, damit er mögliche Wartungen und Reparaturen durchführen kann.
Nur einen Kraftfahrzeug-Führerschein zu besitzen reicht noch lange nicht aus um eine solche Maschine handzuhaben sollte die Person mindestens 18 Jahre alt sein und eine körperliche sowie geistige und charakterliche Eignung aufweisen. Dazu gehört unter anderem auch ein augenärztlicher Sehtest.
All dies sind Dinge, die sie in unseren Schulungen beigebracht bekommen. Es wird immer mit expliziten Beispielen aus der Praxis gearbeitet.
Inhalte der Schulung:
- Grundbegriffe der Flurförderfahrzeuge
- Umgang mit Flurförderfahrzeugen
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Prüfung, wer darf wann was prüfen?
- Europäisches Regelwerk
- Bedienung von Flurförderfahrzeugen
- Theoretischer Prüfungsteil
- Praktischer Prüfungsteil
Mobile Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-002 und DGUV Regel 100-500
Wenn es darum geht hoch gelegene Arbeitsplätze sicher zu erreichen dann können dies wir heutzutage mit der Hilfe von Hubarbeitsbühnen schaffen. Für diese Arbeitsbühnen gibt es die unterschiedlichsten Einsatzgebiete. Diese reichen von Montagearbeiten an den Decken von Werkshallen bis hin zu Wartungsarbeiten an Straßenlaternen oder Hochspannungsleitung. Arbeitsbühnen werden je nach Art ihrer Konstruktion in dem entsprechenden Anwendungsbereich eingesetzt.
Da für das Bedienen einer solchen Hubarbeitsbühne nicht ohne Weiteres jeder Mitarbeiter eingesetzt werden kann, hat die DGUV Regel 100-500 eine eindeutige Definition dafür festgeschrieben. Hier heißt es:
„Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.“
Um Sicherheit im Umgang mit solchen Arbeitsgeräten zu erlangen, die Arbeitsgeschwindigkeit zu erhöhen und um die Sicherheit der Mitarbeiter eines Unternehmens zu verbessern ist es notwendig, die Bediener der Hubarbeitsbühnen in einem jährlich Intervall zu schulen. Durch diese Schulungen werden die Mitarbeiter stets auf dem neusten Stand gehalten und daran erinnert, dass sie eine verantwortungsvolle Arbeit erledigen. Immerhin Befördern sie Menschen mittels ihres Arbeitsgerätes.
All dies sind Dinge, die sie in unseren Schulungen beigebracht bekommen. Es wird immer mit expliziten Beispielen aus der Praxis gearbeitet.
Inhalte der Schulung:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau, Funktion und Einsatzgebiete
- Verschiedene Bauarten von Maschinen
- Aufstellung und Inbetriebnahme der Maschine
- Theoretischer und praktischer Prüfungsteil
- Prüfungen, wer darf was und wann prüfen?
Schulungen für das Anschlagen von Lasten nach DGUV Information 209-013
Trotz eines hohen Mechanisierungsgrad in den heutigen Transportbereichen, kommt man nicht daran vorbei gewisse Tätigkeiten noch von Hand auszuführen. Wenn Lasten zu heben sind ist auch immer eine Person vor Ort, die für das Anschlagen dieser Lasten zuständig ist, der sogenannte „Anschläger“. Zwar erleichtern Krane den Transport von schweren Lasten, um diese jedoch siecher durchführen zu können ist es nötig das Kranfahrer und Anschläger ein Team bilden, das sicher zusammen arbeiten kann.
Zwar erleichtern Krane das Transportieren von schweren Lasten und somit die körperlicher Arbeit, jedoch erfordert der Transport mit einem Kran deutlich mehr Kopfarbeit. Ein großes Maß an Verantwortung bei solchen Transporten trägt der Anschläger, da er für die Verbindung zwischen Kran und Last verantwortlich ist. Es ist zwingend notwenige, dass der Anschläger darüber Bescheid weiß wann er welches Anschlagmittel verwenden kann oder darf und wann nicht.
Der Anschläger muss mit den unterschiedlichen Anschlag- und Lastaufnahmemitteln vertraut sein, er muss erkennen können wenn Mängel oder erste Verschleißerscheinungen auftreten und wie er damit umzugehen hat. Aber nicht nur das Anschlagen von Lasten gehört zu den Aufgaben des Anschlägers, er muss auch mögliche Gefahren erkennen und den Kranfahrer bei seiner Tätigkeit einweisen können, damit die Arbeit von beiden sicher und unfallfrei bleibt.
All dies sind Dinge, die sie in unseren Schulungen beigebracht bekommen. Es wird immer mit expliziten Beispielen aus der Praxis gearbeitet.
Inhalte der Schulung:
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Größen
- Arten von Anschlagemitteln und deren Verwendung
- Prüfungen, wer darf was und wann prüfen?
Schulung für Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die Maschinenrichtlinie, kurz MaschRL, dient zur Regelung der Unfallverhütung für Maschinen jedweder Art beim Inverkehrbringen in den Europäischen Wirtschaftsraum. Sie entstand 1995 und wurde in ihrer aktuellen Fassung im Jahre 2006 neu veröffentlicht. Durch die MaschRL soll der Vertrieb von Maschinen im innereuropäischen Raum erleichtert werden, da für jedes EU-Mitglied identische Bestimmung für ein Inverkehrbringen einer Maschinen gelten.
Die MaschRL ist rechtsverbindlich und wird in Deutschland über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz umgesetzt.Die Maschinenrichtlinie fordert von Herstellern von Maschinen mehrere Dinge die stets zu erfüllen sind bevor sie diese Maschine in Verkehr bringen. Sie setzt eine Risikobeurteilung der Maschine sowie eine ausführliche Dokumentation der Konstruktion voraus.
So müssen Beispielsweise die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine oder auch die möglichen Risiken, die beim Arbeiten mit der Maschine entstehen können, definiert und beschrieben sein. Darüber hinaus schreibt die Maschinenrichtlinie auch fest, dass bevor eine Maschine in Verkehr gebracht werden darf, ebenfalls auf ihre Risiken untersucht worden ist und zwar schon während der Konstruktion. Während dieses Prozesses sind mögliche Risiken auszuschließen, ist dies nicht möglich so sind die Konstrukteure der Maschine dazu verpflichtet diese Risiken zu minimieren.
Worauf nun bei der Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geachtet werden muss, wird Ihnen in unseren Schulungen beigebracht. Es wird immer mit expliziten Beispielen aus der Praxis gearbeitet.
Inhalte der Schulung:
- Nationales und europäisches Recht
- Anwendungsbereiche der Maschinenrichtlinie
- Herstelleranforderungen
- Konformitätsbewertung
- Risikobeurteilung und Dokumentationspflicht
- Folgen bei Verstößen
Schulung für CE-Kennzeichnung
In unserem heutigen Zeitalter, in dem man zu jeder Zeit an jedes Produkt gelangen kann, gibt es ein Kennzeichen, das unseren hohen Standard an Sicherheits- und Gesundheitsaspekten widerspiegelt, die CE-Kennzeichnung. Mit dieser Kennzeichnung weisen sowohl Hersteller als auch EU-Importeure nach, dass ihre Produkte oder Maschinen den geltenden und anzuwendenden EU-Richtlinien entsprechen.
Durch die CE-Kennzeichnung ist innerhalb von Europa ein sicherer Güter- und Warentransport möglich. Die Kennzeichnung ist so zu sagen der „Reisepass“ von Produkten.Bevor ein Hersteller oder EU-Importeur jedoch die CE-Kennzeichnung an seinem Produkt anbringen darf muss er zuerst eine Konformitätsbewertung durchführen. Mit dieser kann er nach weisen, dass sein Produkt den geltenden EU-Richtlinien entspricht. Zudem müssen einem Produkt die technischen Unterlagen beiliegen, mit denen die Übereinstimmung des Produktes mit den Anforderungen der geltenden Norm oder Richtlinie nachgewiesen werden kann.
Bei den Schritten der Risikobeurteilung und der Gefahrenanalyse können einem schnell Flüchtigkeitsfehler unterlaufen. Diese, dem Anschein nach, kleinen Fehler können jedoch Schäden in Millionenhöhe zur Folge haben, seien Material- oder Personenschäden.
Was Sie tun müssen um das Recht zu erwerben die CE-Kennzeichnung an Ihrem Produkt anbringen zu dürfen, wird Ihnen in unseren Schulungen beigebracht. Es wird immer mit expliziten Beispielen aus der Praxis gearbeitet.
Inhalte der Schulung:
- Rechtliche Grundlagen zur CE-Kennzeichnung
- Anzuwendende Richtlinien und Normen
- Risikobeurteilung, wie funktioniert das?
- Gefahrenanalyse und Minderung von Gefahren
- Technische Dokumentation
- Folgen bei Missbrauch der CE-Kennzeichnung
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Sachverständigenbüro
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Dipl. Ing. Klaus Ahlendorf
Von-Loe-Straße 40a
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